Allgemeine Vermiet-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der Messebau Weyrich GmbH (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

Unsere AGB gelten für alle Aufträge, die durch uns oder eine von uns beauftragte Firma durchgeführt werden.

Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die unseren AGB entgegenstehen, lehnen wir hiermit ab, wie auch immer die Klausel in den Geschäftsbedingungen des Partners über die Wirksamkeit seiner Bedingungen lauten mag.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen/Zeichnungen

Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich Offerten, die uns nicht zur Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages zwingen.

Angaben von Messebau Weyrich zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen jeglicher Art) sind - sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde - nur annähernd maßgeblich.

Alle Maßangaben sind Ca.-Maße. Messebau Weyrich GmbH behält sich Abweichungen in Form, Maß und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger oder besserer Natur sein.

An allen Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte benötigt der Kunde unsere schriftliche Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und gelten für die Dauer der Messe bzw. Veranstaltung.

Die Rechnungssumme ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Messeende mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.

Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen berechnen wir Mindestzinsen gem. den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite.

§ 4 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

Alle Bestellungen bedürfen - soweit nicht telefonisch anders vereinbart- der Schriftform. Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung innerhalb einer Woche eine schriftliche Auftragsbestätigung. Zusatzaufträge und/oder Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Änderungen im Leistungsumfang sind bis 3 Wochen vor Messebeginn kostenfrei möglich. Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr nach Aufwand.

§ 5 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht, schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, 40 % der Auftragssumme, wenn später als 30 Werktage vor Messebeginn storniert wird 60 % der Auftragsumme, wenn später als 14 Werktage vor Messebeginn storniert wird 80 %, wenn später als 5 Werktage vor Messebeginn storniert wird 100 % der Auftragssumme als Schadenersatz an die Messebau Weyrich GmbH zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Messebau Weyrich GmbH maßgeblich.

§ 6 Liefer- und Montagezeit, Transporte

Die von uns angegebenen Fristen für Montage- und Demontagearbeiten sind annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn Verzögerungen eintreten, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Messebau Weyrich setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers - insbesondere die Zahlung der ersten Rate vor Aufbaubeginn -  voraus. Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt sein, kann Messebau Weyrich vom Vertrag zurücktreten.

Höhere Gewalt, Streik, Transportverzüge, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel oder verspätete Lieferung von Rohmaterialien oder Halbfabrikaten, Mobilmachung und Krieg, Energieverknappung und dergleichen entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit.

Wir weisen darauf hin, dass es unserer Firma laut den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSP) nicht erlaubt ist, speditionsübliche Geschäfte, wie z. B. Transporte von kundeneigenen Materialien, durchzuführen.

§ 7 Abnahme/Übergabe

Der Messestand gilt als angenommen, wenn entweder eine ordnungsgemäße Übergabe des Messestandes oder die Nutzung durch den Kunden ohne Übergabe stattgefunden hat.

§ 8 Mängel

Mit der abgeschlossenen Übergabe des Messestandes gilt die Leistung als erbracht. Mängelrügen müssen sofort bei uns eingehen.

Als Mängel nicht anzusehen sind: natürliche Abnutzung, fehlerhafte Aufstellung oder Montage des Kunden oder Dritter, unsachgemäße

Beanspruchung bzw. Belastung und sonstige Einflüsse aller Art, sofern diese nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.

§ 9 Vermietung

Die von Messebau Weyrich gelieferten und/oder montierten Mietsachen sind durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Mietsachen werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Während der Mietdauer - ab Abnahme bis zur Rückgabe bzw. Abbaubeginn - trägt der Kunde die Gefahr für Beschädigung und Verlust und hat die nötigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit zu überzeugen.

§ 10 Datenschutz

Die Messebau Weyrich GmbH sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten als sehr wichtig an und hat die Datenschutzrichtlinie eingeführt, die eingesehen werden kann unter https://www.messebau-weyrich.de/datenschutzerklaerung.html.

 

§ 11 Haftung

Messebau Weyrich haftet nicht im Falle der Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter sowie von Subauftragnehmern, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit Messebau Weyrich auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Messebau Weyrich bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Gegenstandes typischer Weise zu erwarten sind. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden am Leib, der Gesundheit oder dem Körper beziehungsweise der körperlichen Unversehrtheit des Kunden oder des von ihm Beauftragten.

Soweit Messebau Weyrich technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Für vom Kunden übergebenes Material (Exponate, Werbematerial und sonstige technische Geräte) wird nicht gehaftet.

§ 12 Rücktrittsrecht

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, welche sich auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

§ 13 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder zur Unwirksamkeit sämtlicher vorstehender Bestimmungen. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungs-lücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verwender und dem Auftraggeber ist Leipzig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Die Beziehungen zwischen Messebau Weyrich und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Leipzig, März 2020

 

Kontakt

Messebau Weyrich GmbH i. L., Tel.: 01 76 / 56 89 22 04

E-Mail: weyrich(at)messebau-weyrich(dot)de

Büroadresse: Weißenfelser Straße 73, 04229 Leipzig

 

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